NAI - Navision - ATLAS Interface :
Mit der elektronischen Ausfuhranmeldung integriert die deutsche Zollverwaltung das neue Modul „ATLAS-Ausfuhr“ in das bestehende ATLAS-System.
Ab August 2006 können alle Wirtschaftsbeteiligten mit der Umstellung beginnen. Für den 1. Januar 2008 ist dieTeilnahme an dem neuen IT-Verfahren zwingend vorgeschrieben.
Es lohnt sich von Anfang an dabei zu sein:
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Ablösung des papiergestützten Verfahrens
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Rechtzeitige Anpassung der betrieblichen Abläufe
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Optimale Nutzung des zur Verfügung stehenden Zeitfensters
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Erhalt und gegebenenfalls Optimierung von Bewilligungen
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Sichere Umsetzung der erhöhten Anforderungen an die Datenqualität
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Integration in Microsoft Dynamics NAV
Die Teilnehmersoftware optimiert diese Abfertigungsprozesse bei allen Ausfuhrverfahren und unterstützt bei der Erlangung von Bewilligungen und Zollerleichterungen.
Dabei wird nicht nur einfach von Papier zu einem elektronischen Verfahren gewechselt, sondern die Software integriert die Zollabwicklung in die innerbetrieblichen Arbeitsabläufe.
Der Warenfluss und dielogistischen Prozesse werden verbessert und durch die Verknüpfung aller zollrelevanten Vorgänge wird dieExportabwicklung weitestgehend automatisiert.
Alle relevanten Informationen werden aus Microsoft Dynamics NAV in die bestehende Teilnehmersoftware übergeben. Die eigentliche elektronische Ausfuhranmeldung erfolgt mit der Teilnehmersoftware.
Der Exporteur sendet mittels einer zertifizierten Teilnehmersoftware die Daten der Anmeldung zum Ausfuhrverfahren(Ausfuhranmeldung) an ATLAS. Dort werden sie automatisiert nach festgelegten Annahmekriterien geprüft. Bei vorgesehener automatischer Überlassung, erhält der Teilnehmer unter
Berücksichtigung eventuell eingestellter Wartezeiten,die elektronische Überlassung sowie das EBD – Export-Begleit-Dokument (Ausfuhranmeldung) elektronisch zugestellt. Das EBD begleitet die Ware bis zur Ausgangszollstelle. Nach Erledigung durch die Ausgangszollstelle wird ein elektronischerAusgangsvermerk an den Teilnehmer als Grenzübergangsnachweis gesendet.
Die Umsetzung passt sich individuellen Bedürfnissen an und erfolgt nach den Vorgaben der europäischen Kommission, unter Berücksichtigung derZollkodexreform, der neuen EU-Sicherheitsinitiative und Risikoanalyse.
Hinweis: Andere Warenbegleitdokumente sind von ATLAS-Ausfuhr nicht betroffen und müssen weiterhin mit denverfügbaren Mitteln abgewickelt werden (Warenverkehrsbescheinigung, Ursprungszeugnisse, Frachbriefe usw.).
Leistungsmerkmale in Auszügen:
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Datenbereitstellung durch Microsoft Dynamics NAV
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Überführung in das Ausfuhrverfahren
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Statusverfolgung der Vorgänge
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Plausibilitätsprüfungen
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Integrierter EDIFACT-Konverter
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Integriertes Kommunikationsmodul